- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans i.d.F. vom 23.04.2026
- Billigung des Entwurfs der 60. Flächennutzungsplanänderung i.d.F. vom 23.04.2026
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs in der Fassung vom 23.04.2026 gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 " Einkaufen am Lochweg" mit der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost in der Fassung vom 23.04.2026 sowie die 60. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich gebilligt und beschlossen diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie die 60. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sowie der 60. Flächennutzungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich und umfasst die Flurnummern 5277/3, 5283/1, 5276/2, 5419/46, 6787/3, sowie Teilflächen der Flurnummern 5271, 5277/2, 5419/45 und 5419/43 der Gemarkung Kitzingen, sowie die externe Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 4933 der Gemarkung Kitzingen.
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Einkaufen am Lochweg“ mit der 9. Änderung des Bebauungsplans ist die Absicht im Bereich des südlichen Lochweg eine Fläche für großflächigen Einzelhandel und Gastronomie zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Landwirtschaftliche Flächen, Flächenverbrauch,
Bewirtschaftung Gartenbauflächen, Vernässung
• Bayerischer Bauernverband – Landwirtschaft, Gartenbau, Vernässung
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmal
• Bayerisches Landesamt für Umwelt - Geogefahren
• Freiwillige Feuerwehr Kitzingen – Brandschutz, Wasserversorgung
• Fernwasserversorgung Franken – Wasserversorgung
• Landratsamt Kitzingen – Ver- und Entsorgung, Altlasten, Wasserversorgung, Bodenschutz, technischer Umweltschutz, Lärmemissionen und –Immissionen (Verkehrslärm, technische Anlagen), Ausgleichsflächen, Artenschutz
• Regierung von Unterfranken – Einzelhandelsfestlegungen des LEP
• Regionaler Planungsverband Würzburg – Einzelhandelsfestlegungen des LEP
• Staatliches Bauamt Würzburg – Verkehrliche Erschließung und Verkehrslärm
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg – Grund- und Trinkwasserschutz, Abwasser und Gewässerschutz,
Oberflächengewässer, Altlasten
• Gartenbaugruppe Etwashausen-Kitzingen im Bayerischen Gärtnereiverband - Landwirtschaft,
Gartenbau, Vernässung
• Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen – Löschwasserversorgung, Versorgung und Netzplanung
• Wanderverband Bayern – Ausgleichsfläche, PV
• Bürger 01 – Landwirtschaft, Gartenbau, Vernässung
• Bürger 02 – LEP, raumordnerisches Anpassungsgebot, Lage
Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht zum Bebauungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Fläche und Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG (Martin Beil, Landschaftsarchitekt BDLA vom April 2026)
• Umweltbericht zum Flächennutzungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Fläche und Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG (Martin Beil, Landschaftsarchitekt BDLA vom April 2026)
• Spezieller artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (Kaminsky Naturschutzplanung GmbH vom Februar 2026)
• Integrierte Grünordnung zum Bebauungsplan „Einkaufen am Lochweg“ (arz Ingenieure vom
23.04.2026)
• Schalltechnisches Gutachten (iFB Sorge vom 14.08.2025)
• Dokumentation zu Auswirkungen im Überschwemmungsgebiet (arz Ingenieure vom 31.10.2025)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der Veröffentlichung im Internet statt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 "Einkaufen am Lochweg" mit der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ inkl. den textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, der Begründung, der Abwägung der Stellungnahmen, dem Umweltbericht, der 60. Änderung des FNP, der Begründung zur 60. Änderung des FNP, dem Umweltbericht zum FNP, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Kaminsky Naturschutzplanung GmbH vom Februar 2026), dem schalltechnischen Gutachten (Ing. Büro iFB Sorge vom 14.08.2025), der Verkehrsuntersuchung (T+T Verkehrsmanagement GmbH vom 06.03.2026), der Auswirkungsanalyse (Stadt und Handel 06/2025), der Dokumentation zu Auswirkungen im Überschwemmungsgebiet (arz Ingenieure vom 31.10.2025) und den umweltrelevanten Stellungnahmen wird für die Dauer
von Montag, 13.07.2026 bis einschließlich Montag, 17.08.2026 (Veröffentlichungsfrist)
unter folgender Adresse https://www.stadt-kitzingen.de/bauen-wirtschaft/plaene-satzungen/ im Internet veröffentlicht. Die vorhandenen Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Ergänzend werden die vorhandenen Unterlagen im Kitzinger Stadtbauamt, Eingangsbereich EG, Schulhof 2, 97318 Kitzingen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich besteht jederzeit die Gelegenheit einer Terminvereinbarung).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per Mail an stadtplanung@stadt-kitzingen.de übermittelt werden. Weiterhin können bei Bedarf auch Stellungnahmen beim Stadtbauamt Kitzingen, Sachgebiet Stadtplanung, Zi. 2.7, Schulhof 2, 97318 Kitzingen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – nach telefonischer Terminvereinbarung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Parallel findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Der Beschluss der Billigung und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Kitzingen, den 06.07.2026
gez.
Dr. Enis Tiz, Oberbürgermeister
