Baurechtliche Satzungen ergänzen die Vorgaben von Bebauungsplänen, etwa durch Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen oder Innenbereichssatzungen, um das Ortsbild zu bewahren, Bauland zu schaffen oder Erschließungskosten zu regeln.
Baurechtliche Satzungen
Baurechtliche Satzungen
Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die zahlreichen Einzeldenkmäler und der als Ensemble geschützter Marktplatz sollen mit dieser Satzung erhalten, gestaltet und bewahrt werden.
- Gestaltungssatzung
Werbeanlagensatzung
Die Werbeanlagensatzung bezieht sich auf die Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen. Die Satzung schützt den historischen Charakter des Orts- und Straßenbildes in der Innenstadt.
- Werbeanlagensatzung
Stellplatzsatzung
Die Stellplatzsatzung gilt für Stellplätze zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, die im Gebiet der Stadt Kitzingen herzustellen sind oder abgelöst werden können, soweit nicht in Bebauungsplänen Sonderregelungen bestehen. Sie regelt die erforderliche Stellplatzzahl für genehmigungspflichtige, genehmigungsfrei gestellte oder verfahrensfreie Vorhaben sowie die Ablösung. Darüber hinaus regelt die Satzung Abstellplätze für Fahrräder und deren Ablösung.
- Stellplatzsatzung
Sanierungssatzung
Im Rahmen der Sanierungssatzung sollen Maßnahmen im Altstadtbereich durchgeführt werden, die die vorgefundenen städtebaulichen Missstände beheben können. Gleichzeitig soll durch die Satzung eine zukunftsfähige Entwicklung der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Sanierungsgebiet ermöglicht werden. Die Innenstadt ist seit 2019 Sanierungsgebiet. Mit der Sanierungssatzung setzt die Stadt attraktive Fördermöglichkeiten und Renovierungsanreize.
- Sanierungssatzung
Veränderungssperre
Bei der Veränderungssperre handelt es sich um eine örtliche Satzung gem. § 14 BauGB der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die Veränderungssperre sichert die städtebaulichen Ziele der Stadt zur Errichtung eines Bildungsstandorts im Bereich der Dagmar-Voßkühler-Straße (Veränderungssperre Anlage 1).
- Veränderungssperre
- Anlage 1 Veränderungssperre


