Leistungsinhalt
Beschreibung
Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.
Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.
Beispiele:
- Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
- Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
- Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
- Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"
Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen- Kommunales Förderprogramm Antrag
Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Instandsetzung von Baulichen Anlagen im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.
- Kommunales Förderprogramm Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis für das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen
- Anlagen zum Förderprogramm Nutzung regenerative Energiequellen
- Antragsformular - Verwendungsnachweis - Auflistung der Kosten - Formblatt Übereinstimmungsbestätigung / Vorsteuerabzug - Verpflichtungserklärung
- Kommunales Förderprogramm Antrag
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen- Richtlinie Kommunales Förderprogramm
Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingens, eines Teilbereiches in Etwashausen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet. Insbesondere der über Jahre hinweg gewachsene typische städtebauliche Charakter soll in seiner gestalterischen Weiterentwicklung durch finanzielle Anreize gefördert werden. Dazu gehören Maßnahmen, die nach Maßgabe der geltenden Gestaltungssatzung für deren Geltungsbereich und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, bei Denkmälern nach den Vorgaben der erteilten Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz, der Aufwertung des Stadtbildes und Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.
- Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohnhäuser
Ziel des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für privates Wohneigentum (nachfolgend „Förderprogramm Nutzung regenerativer Energiequellen“ genannt) ist es, möglichst wenig Energie durch die Netze zu leiten, um diese zu entlasten. Mit dem Förderprogramm soll ein Anreiz zur Zwischenspeicherung geschaffen werden, damit die erzeugte Energie an dem Ort verbleibt, an dem sie verbraucht wird.
- Richtlinie Kommunales Förderprogramm
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen

