Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Leistungsinhalt

  • Beschreibung

    Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises umgehend der Sperrhotline oder der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden, damit die Online‑Ausweisfunktion gesperrt und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann (siehe unter „Verwandte Themen“).

    Wichtig: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Die Sperrung stellt jedoch sicher, dass ein Missbrauchsversuch sofort erkannt und unterbunden werden kann.

    Am einfachsten ist die Sperrung über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest‑ und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig unter +49 116 116 oder +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN‑Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Möchten Sie die Online‑Ausweisfunktion bei der Behörde sperren lassen oder liegt Ihnen das für eine telefonische Sperrung erforderliche Sperrkennwort nicht mehr vor, können Sie die Sperrung auch direkt bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiedergefunden haben, können Sie die Sperrung der Online‑Ausweisfunktion persönlich bei der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Liegt Ihnen der PIN-Brief nicht vor und ist Ihnen das Sperrkennwort nicht bekannt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links

  • Hinweise

    Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).

Bitte beachten Sie, dass die Texte zu den Leistungen vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales herausgegeben werden und von uns nur ergänzt werden können.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

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    Verringern

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    command
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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

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    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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