Leistungsinhalt
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KitzingenDie Stadt Kitzingen kann auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht. Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Stadt Kitzingen ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsvertreter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist stets die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Für das Stadtgebiet Kitzingen also die Stadt Kitzingen.Voraussetzungen
Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.Kosten
Spezielle Hinweise für - Stadt KitzingenHandwerkerparkausweise:
- 1 Ausweis für ein Fahrzeug: 52,00 €
- 1 Ausweis für zwei Fahrzeuge: 78,00 €
Handelsvertreter/Sozialer Dienst: auf Nachfrage
Rechtsgrundlagen
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage

