Am 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, verbindliche und systematische Wärmeplanung. Ziel dieses Gesetzes ist es, basierend auf den lokalen Gegebenheiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Energieversorger mehr Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung.
Kommunale Wärmeplanung
Der Weg zur kommunalen Wärmeplanung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung und die Einreichung eines Förderantrags wurden am 15.12.2022 durch den Stadtrat beschlossen. Der Förderantrag wurde bei der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft GmbH) eingereicht und unter dem Förderkennzeichen 67K25062 von der Nationalen Klimaschutzinitiative bewilligt. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2025. Hierfür ist Anfang Juli 2024 ein Leidfaden und Technikkatalog erschienen, der die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die technischen Voraussetzungen und die langfristige Verfügbarkeit sicherstellt. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Kitzingen wurde in den Monaten Dezember 2024 / Januar 2025 ausgeschrieben. Eine Bietergemeinschaft der beiden Unternehmen Prosio Engineering GmbH sowie der LKW Kitzingen hat den Zuschlag bekommen und bearbeitet seit Februar 2025 die kommunale Wärmeplanung der Stadt Kitzingen. Im November fand sowohl online eine Akteursbeteiligung mit ca. 15 Akteuren wie Bauunternehmen, Heizungsfirmen und kommunalen Energieträgern als auch eine Bürgerbeteiligung in der alten Synagoge mit 120 interessierten Personen statt. Über 60 Minuten lang wurden die Anwesenden über die kommunale Wärmeplanung in Kitzingen informiert. Danach herrschte ein reger Austausch mit vielen Fragen zu dem weiteren Vorgehen für die Heizungsversorgung der Zukunft in Kitzingen.
Des Weiteren wird gerade eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz in den Ortsteilen Altstadt, Südstadt und Etwashausen sowie in der Siedlung durchgeführt. Hierbei wird untersucht, inwieweit eine regenerative Fernwärmeversorgung für diese Stadtteile bis 2040 möglich ist, welche regenerativen Energieträger zum Einsatz kommen könnten und welche Kosten das Projekt nach sich zieht. Wir werden Sie über die Ergebnisse im Laufe des Jahres 2026 informieren. Diese Planung läuft unabhängig der Dekarbonisierungsstrategie der LKW Kitzingen GmbH.
Die Kommunale Wärmeplanung – Strategie für eine erneuerbare Wärmeversorgung
Am 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, verbindliche und systematische Wärmeplanung. Ziel dieses Gesetzes ist es, basierend auf den lokalen Gegebenheiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Energieversorger mehr Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung.
Ein zentrales Ziel der Wärmeplanung ist es, den optimalen und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung zu bestimmen. Dieser soll sich konkret auf die örtlichen Gegebenheiten in Kitzingen stützen.
Sechs Schritte zur kommunalen Wärmeplanung
Für die kommunale Wärmeplanung Kitzingen sind sechs Schritte bearbeitet worden:
1. Bestandsanalyse
Zunächst wird die aktuelle Wärmeversorgung detailliert untersucht. Dazu zählen Gebäudestrukturen, Heizsysteme und vorhandene Energieinfrastrukturen. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Wo besteht ein hoher Wärmebedarf? Wie erfolgt aktuell die Versorgung? Welche Netze sind bereits vorhanden?
2. Potentialanalyse
Aufbauend darauf zeigt eine Potenzialanalyse, welche erneuerbaren Energiequellen lokal verfügbar sind und künftig genutzt werden könnten.
3. Szenarioentwicklung
Auf Basis dieser Erkenntnisse werden gemeinsam mit dem Projektteam verschiedene Versorgungsmodelle entwickelt und bewertet. Dabei geht es u. a. um die Frage, wo zentrale Wärmenetze sinnvoll sind und wo dezentrale Lösungen den Vorzug bekommen könnten.
4. Umsetzungskonzept
Im vierten Schritt wird ein konkreter Fahrplan mit Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verstetigungsstrategien erstellt. Dieser bildet die Grundlage für die spätere Realisierung und langfristige Sicherung der Planungsziele.
5. Gebietssteckbriefe
In dem Abschlussbericht sind insgesamt 20 Gebietssteckbriefe ab der Seite 125 aufgeführt. Dort werden für die jeweiligen Kitzinger Gebiete Informationen zur folgenden Frage gegeben: Welche Möglichkeiten zur Wärmversorgung bis 2045 könnten eine wichtige Rolle spielen – zum Beispiel Wärmenetze, Wärmepumpen oder andere erneuerbare Energien?
6. Maßnahmensteckbriefe
Die Maßnahmensteckbriefe zeigen auf, wie es nach der kommunalen Wärmeplanung weitergeht und welche Aufgaben auf die jeweiligen Akteure zukommen.
Öffentliche Auslage und Möglichkeit zur Stellungnahme zum Abschlussbericht
Der umfangreiche Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung in Kitzingen ist abgeschlossen und bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte auf dem Weg zur Wärmewende. Gemäß § 13 Absatz 2 WPG werden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Fachverbände sowie sonstige interessierte Stellen haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben.
Wir danken für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung an der zukünftigen Wärmeversorgung in Kitzingen.
Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen: 67K25062
Laufzeit des Vorhabens: 01.08.2023 bis 31.12.2025


