Der Flächennutzungsplan (FNP) im Maßstab 1:15.000 stellt die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc. Der Bauleitplan bezieht dabei die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre mit ein. Vorschriften über den Flächennutzungsplan sind in § 5 ff. des Baugesetzbuches geregelt.
Der Flächennutzungsplan gibt für die Gemeinde den Rahmen für nachfolgende Planungen vor. Alle aus dem FNP entwickelten Bebauungspläne halten die städtebauliche Ordnung ein. Gebiete dürfen nur festgesetzt werden, sofern sie im Bauleitplan ausgewiesen sind.


