Nahansicht eines Bebauungsplans.

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) im Maßstab 1:15.000 stellt die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc. Der Bauleitplan bezieht dabei die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre mit ein. Vorschriften über den Flächennutzungsplan sind in § 5 ff. des Baugesetzbuches geregelt.

Der Flächennutzungsplan gibt für die Gemeinde den Rahmen für nachfolgende Planungen vor. Alle aus dem FNP entwickelten Bebauungspläne halten die städtebauliche Ordnung ein. Gebiete dürfen nur festgesetzt werden, sofern sie im Bauleitplan ausgewiesen sind.

Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan aber keine direkte Rechtswirkung, d.h. der Bürger kann sich nicht auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan berufen und z.B. so die Ausweisung von Bauland an einer bestimmten Stelle verlangen.

Einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) können die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entgegengehalten werden. Anders ist dies bei Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB, wo der Flächennutzungsplan als „öffentlicher Belang“ eine für viele Vorhaben meist unüberwindbare Hürde darstellt.

Der  Flächennutzungsplan (in der Fassung der 23. Änderung) wurde am 21.04.2005 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Stadtrat der Stadt Kitzingen festgestellt. Dieser Plan ist am 04.10.2005 durch zuständige Behörde, die Regierung von Unterfranken, genehmigt worden.

Mit Beschluss vom 30.09.2014 hat der Kitzinger Stadtrat gem. § 6 Abs. 6 BauGB die digitale Neuzeichnung 2014 einschl. div. Teiländerungen der letzten Jahre gebilligt.

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