Leistungsinhalt
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Spezielle Hinweise für - Stadt KitzingenWeitere Informationen
Weitere Informationen zum Gartenwasserzähler erhalten Sie bei der LKW Kitzingen GmbH.
Meldung
Der Betreiber des Gartenwasserzählers muss den Einbau bei der Steuerverwaltung melden.
Zuständige Abteilungen
Telefon
Anmerkungen
Die LKW versteht sich als innovatives, gut aufgestelltes und professionelles Unternehmen, das die Belange der Kunden stets im Blick hat. Die LKW Kitzingen ist ein rein kommunales Dienstleistungsunternehmen.