Rund um die Schulen

In Kitzingen können Schülerinnen und Schüler von einem flächendeckenden Angebot an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in allen allgemeinbildenden Schularten profitieren. Darüber hinaus gibt es zwei Förderschulen und zwei Berufsfachschulen. In diesem Bereich finden Sie alle Informationen rund um alle Schulen der Stadt Kitzingen.

Schulen in städtischer Sachaufwandsträgerschaft

Die Stadt Kitzingen trägt die Sachaufwandsträgerschaft der folgenden staatlichen Schulen:

Grundschulen

Grundschule Kitzingen-Siedlung

Danziger Straße 1 | 97318 Kitzingen
Telefon: 09321/ 9305050 | gs-gks-schulleitung(at)gmx.de


St. Hedwig-Grundschule

Schulhof 3 | 97318 Kitzingen
Telefon: 09321/ 25444 | sekretariat(at)hedwig-kt.de


St. Hedwig Grundschule, Außenstelle Sulzfeld

Sparkassenschulstraße 9 | 97320 Sulzfeld
Telefon: 09321/ 25444 | sekretariat(at)hedwig-kt.de

Mittelschulen

D.-Paul-Eber-Mittelschule

Hindenburgring Nord 8 | 97318 Kitzingen
Telefon: 09321/ 22010 | verwaltung(at)paul-eber-schule.de

 

Mittelschule Kitzingen-Siedlung

Danziger Straße 1 | 97318 Kitzingen
Telefon: 09321/ 9305010 | info(at)mittelschule-kitzingen-siedlung.de

Wirtschaftsschule

Friedrich-Bernbeck-Schule

Kaiserstraße 2 | 97318 Kitzingen
Telefon: 09321/ 929890 | sekretariat(at)wirtschaftsschule-kt.de

 

Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Kitzingen für Bereitstellung, Ausstattung, Betrieb und Unterhalt der Schulanlagen sowie für den erforderlichen Sachaufwand für den Unterricht wie z.B. Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln zuständig.

Fragen zu Pädagogik, Unterrichtsbetrieb, Fachberatung und schulpsychologische Beratung sind direkt an die Schulleitung oder übergeordnet an das Staatliche Schulamt Kitzingen, Alte Poststraße 8, Tel. 09321/ 928-1803, zu richten.

Übersicht aller Schulen in Kitzingen (0,2 MB)

Schulpflicht & Anmeldung

Mit Beginn des Schuljahres werden gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) alle Kinder schulpflichtig,

  • die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden,
  • die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
  • deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayEUG verschoben haben oder
  • die bereits einmal nach Art. 37 Abs. 2 oder Abs. 4 BayEUG von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag 30. September das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können auf Antrag gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayEUG vorzeitig eingeschult werden.

Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.
 

Anmeldung

Zur Schulanmeldung sollen die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Kind erscheinen. Wenn diese verhindert sind, muss ein Vertreter das Kind zur Schulanmeldung begleiten. Gibt es mehrere Erziehungsberechtigte, so muss die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. In der Regel genügt hierfür die Unterschrift auf dem Anmeldeblatt.

Die erforderlichen Anmeldeunterlagen werden an die Eltern über die jeweiligen Kitzinger Kindergärten vorab ausgeteilt. Diese Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes
  • Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund, vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können laut Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden.

Schulsprengel

Schulsprengel beschreibt ein abgegrenztes Gebiet, welches einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch der zugewiesenen Schule verpflichtet. Die Schulsprengel sind über den Bayernatlas einsehbar.

Gastschulangelegenheiten

Eine Sprengelbefreiung kann gem. Art. 43 BayEUG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Gastschulverhältnissen (GastschulV) nur aus zwingenden persönlichen Gründen des Antragstellers genehmigt werden. 

Als zwingende persönliche Gründe gelten:

  • Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen, soll aber in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben.
  • Das Kind wird während des laufenden Schuljahres umziehen, soll aber bereits ab Beginn des Schuljahres die künftige Sprengelschule besuchen.
  • Sie sind als Elternpaar/Alleinerziehende(r) berufstätig und es ist deshalb nicht möglich, das Kind außerhalb der Unterrichtszeit eigenständig zu betreuen. Das Kind soll daher im Gastschulsprengel betreut werden.
  • Das Kind soll im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da keine Kapazität im Hort der zuständigen Sprengelschule vorhanden ist.

Folgende Kriterien gelten nicht als zwingende persönliche Gründe:

  • Das Kind hat in der Vergangenheit einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein längerer Schulweg (wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen).
  • Schulwegbegleitung (vorausgesetzt es liegen keine nachgewiesenen besonderen Umstände vor).

Gastschulantrag (39 KB)

Mittelschulverbund

 Für die Weiterentwicklung der Mittelschulen wurde ein Schulverbund geschaffen, bestehend aus:

  • D.-Paul-Eber Mittelschule Kitzingen
  • Mittelschule Kitzingen-Siedlung
  • Mittelschule Buchbrunn

Die D.-Paul-Eber-Mittelschule Kitzingen bietet den M-Zweig und den Offenen Ganztag an, die Mittelschule Kitzingen Siedlung eine gebundene Ganztagsklasse und die Mittelschule Buchbrunn das Schulprofil Inklusion.

Der Schulverbund trägt den Namen „Schulverbund Kitzingen – Buchbrunn“. Die genannten Mittelschulen werden in einem Schulverbund geführt und stimmen sich in allen Gelegenheiten vertrauensvoll ab. Die Schulsprengel wurden als Einzugsbereiche der Schulen bestimmt. Ein Wechsel innerhalb des Schulverbundes ist problemlos möglich, ein Gastschulantrag muss nicht gestellt werden. Dieser ist nur notwendig, wenn ein Schulwechsel außerhalb des Schulverbundes z.B. nach Iphofen angestrebt wird.

Die Schulsprengel sind über den Bayernatlas einsehbar.  

Schülerbeförderung

Grundsätzlich erhalten Schüler aller öffentlichen oder staatl. anerkannten Grund-, Mittel- und Wirtschaftsschulen ihre Schülerfahrkarte bis zur 10. Klasse kostenlos, wenn

  • der Schulweg für Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 länger als 2 km ist,
  • der Schulweg für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km oder
  • eine Behinderung des Schülers die Beförderung erfordert.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Schüler die nächstgelegene Schule, also seine Sprengelschule bzw. die Schule, der er zugewiesen ist oder die Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand, besucht. Der Beförderungsaufwand hängt von der kostengünstigsten Beförderungsmöglichkeit ab und wird nach Tarifen des betreffenden Verkehrsunternehmens bewertet, wenn zwischen Schule und Wohnort des Schülers eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.

Besteht keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so wird von der Stadt Kitzingen eine Linie im freigestellten Schülerverkehr organisiert.

Schüler/innen mit einem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen haben keinen Anspruch auf Kostenfreiheit.

Ganztagsschulen & Betreuung

Gebundene Ganztagsschulen

Bei der gebundenen Ganztagsschule wird der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Unterrichtsstunden wechseln mit Übungs-, Förderungs- und Studierzeiten sowie sportlichen, musischen oder künstlerisch orientierten Angeboten ab. Der gesamte Tagesablauf von 08.00 – 16.00 Uhr wird von der Schule organisiert. Die gebundene Ganztagsschule ist kostenfrei, für das Mittagessen wird ein Elternbeitrag erhoben.

 

 

Offene Ganztagsschulen

Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet vorwiegend am Vormittag statt und wird von der Schule organisiert. Schüler und Schülerinnen  können anschließend die Ganztagsangebote (Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung usw.) des Kooperationspartners nutzen. So entsteht eine Unterrichts- und Betreuungszeit von 08.00 – 16.00 Uhr an mindestens vier Wochentagen, wobei die Betreuungszeit nach dem Unterricht für mindestens zwei Nachmittage in der Woche gebucht werden muss. Die offene Ganztagsschule ist kostenfrei, für das Mittagessen wird ein Elternbeitrag erhoben.

Mittagsbetreuung

In der Mittagsbetreuung werden Schulkinder der 1. – 4. Klasse von 11.00 – 16.00 Uhr betreut. Ein Schwerpunkt liegt auf der Hausaufgabenbetreuung. Ein warmes Mittagessen kann dazu gebucht werden. Eine Betreuung in den Ferien findet in der Regel nicht statt.

Die Elternbeiträge an den Träger richten sich nach der Länge der Betreuungszeit. Die Anmeldung erfolgt über den Träger der Mittagsbetreuung.

Hort

Horte sind sozialpädagogische Einrichtungen, die Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse nach dem Ende des Unterrichts und in den Ferien (geringe Schließzeiten) besuchen können. Auftrag der Arbeit in den Horten ist die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder außerhalb der Familie und der Schule. Der Hort ist von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Elternbeiträge an den Träger richten sich nach der Länge der Betreuungszeit. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Hort. 

Kindergarten mit Schulkindbetreuung

In manchen Kindergärten ist es möglich, dass Kinder, die bereits die Schule besuchen, nach dem Unterricht betreut werden können. Die Betreuungszeit und das pädagogische Angebot für Schulkinder sind abhängig von den Öffnungszeiten und dem Konzept der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Der Monatsbeitrag ist trägerabhängig.

Jugendsozialarbeit

JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die sich insbesondere an benachteiligte Schülerinnen und Schüler richtet. Sie beschreibt die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und leistet auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Hilfe.
Junge Menschen sollen dadurch in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützt und gefördert werden.

Die JaS kann in Anspruch genommen werden, wenn Schüler:

  • Schwierigkeiten innerhalb der Klassengemeinschaft haben
  • Probleme innerhalb des Freundeskreises oder zu Hause haben
  • Einen Gesprächspartner zum Reden brauchen

Schulen mit JaS

Melanie Michel  -  Schule | Sport | Kinderbetreuung stellv. Sachgebietsleiterin
Telefon: 09321/20-1305 | Fax: 09321/ 20-91305 | melanie.michel(at)stadt-kitzingen.de

Ines Lamparter  -  Schule | Sport | Kinderbetreuung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-1304 | Fax: 09321/20-91304 | ines.lamparter(at)stadt-kitzingen.de

Schule | Sport | Kinderbetreuung

Jonas Wirth
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 2

09321/ 20-1301
09321/ 20-91301
schulen.kultur(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung. 
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr 
Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr 
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr 
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr