
Breitbandausbau in Kitzingen
Verfahren Kitzingen 1
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Stadt Kitzingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente
Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung
Die Stadt Kitzingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung
Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 05. Februar 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente
Bekanntmachung zur Markterkundung (0,3 MB)
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (2,9 MB)
Förderschritt 1 - BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Kitzingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde/Stadt in der Adressliste enthalten sind, darf die Adressliste nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt zu veröffentlichen.
Beinhaltet die Adressliste weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden.