Immobilien
Verkauf des ehemaligen Rathauses Anwesen Alte Reichsstr. 52 im Stadtteil Repperndorf
Die Stadt Kitzingen beabsichtigt, die städtische Immobilie „Alte Reichsstr. 52“ (Fl.-Nr. 4, 237 m², Gemarkung Repperndorf) sowie einem Miteigentumsanteil zu 1/3 am angrenzenden Innenhof (Fl.-Nr. 4/2, 396 m²) zu veräußern. Das Gebäude wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und war einst ein Teil einer dort befindlichen Brauerei. Später wurde die Immobilie für viele Jahre als Rathaus und Feuerwehrgerätehaus der bis 1977 eigenständigen Gemeinde Repperndorf genutzt. Besichtigungstermine werden angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bewerbungen können bis 15.12.2025 schriftlich in Papierform oder per E-Mail bei der Stadt Kitzingen, Liegenschaftsverwaltung, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen,
E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de, abgegeben werden.
Die Information nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.
Bau GmbH
Die Kitzinger Baugesellschaft wurde am 27. März 1927 gegründet und ist das Wohnungsunternehmen der Stadt Kitzingen. Im Laufe der Jahre hat sich die Bau GmbH zu einem der führenden, in der Stadt Kitzingen tätigen, Wohnungsunternehmen entwickelt.
Bei der Baugesellschaft können Sie gut, sicher und preiswert wohnen. Wir bieten Wohnraum für jedes Bedürfnis und für alle Altersgruppen in guter Qualität. Wir sind ein aktiver und wichtiger Bestandteil der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in Kitzingen.
Ihr Ansprechpartner für die Wohnungssuche
Geschäftsführer Olivier Rombach
Würzburger Straße 21
97318 Kitzingen
09321/ 92779-0
09321/ 92779-15
info(at)kitzingerbaugmbh.de
https://www.kitzingerbaugmbh.de
Mo. und Fr.: 08.30 - 11.00 Uhr
Mi. geschlossen
Di. und Do.: 09.00 - 11.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Wohnberechtigung
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Um eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen zu dürfen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dies ist bei den entsprechenden Mietwohnungen in der Ausschreibung mit dem Vermerk „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ gekennzeichnet. Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein (nicht an eine bestimmte Wohnung gebunden) und einem bestimmten Wohnberechtigungsschein (für eine bestimmte Wohnung ausgestellt).
Grundsätzlich beantragt man den Wohnberechtigungsschein bei der Behörde, wo man gemeldet ist.
Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden? Bin ich berechtigt?
1. Einkommensgrenze: Da die öffentlich geförderten Wohnungen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen, die finanziell nicht ohne weiteres in der Lage sind, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten, müssen festgelegte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Hier wird das Einkommen aller Haushaltsangehörigen einbezogen.
2. Haushaltsangehörige: Die Wohnungsgröße ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen.
Welche Unterlagen benötige ich?
1. Einkommensnachweise jeglicher Art (Lohn- / Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Rentennachweise, Jobcenterbescheid, Unterhaltsregelungen etc.)
2. Nachweise zur Haushaltszugehörigkeit (Heiratsurkunde, Bestätigung Einwohnermeldeamt, Personalausweise etc.)
Formulare:
1. Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)
2. Einkommenserklärung des Antragstellers bzw. der behinderten Person (Stabau III a)
3. Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Kitzingen kostet 7,50 € bis 15,00 €.
Melanie Ilg - Bauverwaltung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-6004 | Fax: 09321/20-96004 | melanie.ilg(at)stadt-kitzingen.de




