Das Sanierungsgebiet umfasst den gesamten Bereich der Altstadt sowie das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße. Der Altstadtbereich wird durch die Verkehrsachsen Hindenburgring Süd im Süden sowie der Nordtangente im Westen und Norden umgrenzt. Im Osten bildet der Main eine natürliche Grenze für das Sanierungsgebiet, schließt jedoch die Alte Mainbrücke aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung mit ein. Im Südosten schließt das Sanierungsgebiet das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße über den Hindenburgring Süd hinaus mit ein.
Steuervergünstigungen
Das bedeutet für Sie als Eigentümer, dass Sie für bauliche Maßnahmen im Sinne des § 177 BauGB Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können. Für folgende Maßnahmen werden Vergünstigungen gewährt:
- Beseitigung der Substanzmängel im Wohn-, Siedlungs- und Freiraum
- Entwicklung der baulichen Struktur nach sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und baulichen Erfordernissen
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse
- energetisch und ökologischen Aufwertung
- Aufwertung des öffentlichen und privaten Freiraums
- Fortentwicklung und zum Erhalt der Innenstadt zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit
- Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes
§7 h des Einkommenssteuer Gesetz können Sie als Eigentümer in Anspruch nehmen, wenn
- eine Vereinbarung mit der Stadt Kitzingen vor Beginn der baulichen Maßnahmen geschlossen wurde.
- eine Abnahme der durchgeführten Maßnahmen durch die Stadt Kitzingen erfolgt ist.
- die angefallenen Rechnungen und Zahlungsnachweisen bei der Stadt eingereicht werden.
- ein Antrag auf Bescheinigung gem. §7 EStG bei der Stadt Kitzingen gestellt wird.
Das Merkblatt (0,3 MB) bietet Ihnen eine Übersicht über Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f u. 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) über erhöhte Abschreibungen an Gebäuden in einem entsprechend § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Kommunales Förderprogramm Stadt Kitzingen
Zusätzlich können Sie das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beantragen. Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist es, das Ortsbild der Altstadt Kitzingens, eines Teilbereiches in Etwashausen und die in der Denkmalliste des Freistaates Bayerns erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet zu erhalten, Instand zu setzen und zu verbessern.
Auf einen Blick
- Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 15.000 €
- Die förderfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Richtlinien:
Melanie Ilg - Bauverwaltung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-6004 | Fax: 09321/20-96004 | melanie.ilg(at)stadt-kitzingen.de
Aktuelle Projekte
Ein Schmuckkästchen in der Stadt wird zu neuem Leben erweckt
Die Bauarbeiten zur Sanierung der Kaiserstraße 17 beginnen
Erst die derzeit laufenden Entrümpelungs- und Abrissarbeiten im Innenhof der Kaiserstraße 17 haben es ans Tageslicht gebracht, das ehemalige Bürgerhaus stammt aus dem Jahre 1593. Wer hätte das gedacht, wenn man die momentane Fassade des Gebäudes mit Front zur Kaiserstraße betrachtet.
Im inneren befindet sich ein wahrer Architekturschatz, die Räume im 1. OG sind im Renaissance-Stil und im 2.OG im Barock-Stil ausgebaut. Das inzwischen entkernte denkmalgeschützte Gebäude wird in den nächsten Jahren sorgfältig umgebaut, unter Erhaltung der historischen Bausubstanz. Nach dem Umbau entstehen Büro- und Besprechungsräume für einige der Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung und ein neues, bürgerfreundliches Einwohnermeldeamt.
Ab 17. März beginnen die Baumaßnahmen im Innenhof der Kaiserstraße 17, der überbaut wird und so Platz für neue Büros schafft. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Baumaßnahmen vorerst nur darüber wahrnehmen, dass ein Kran vor der Kaiserstraße 17 aufgestellt und die Baustelle entsprechend abgesperrt wird. Eine Fußgängerumleitung wird alle Fußgänger sicher um die Baustelle leiten, die Kaiserstraße 17 muss dabei nicht überquert werden.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs in der Kaiserstraße wird es nur dann geben, wenn ein sog. „Anlieferungsverkehr“ für die Baustelle erfolgt, sprich Baumaterial an die Baustelle gebracht wird.
Ihr Kontakt
Johannes Schrauth - Hochbau Sachgebietsleiter
Telefon: 09321/20-6202 | Fax: 09321/20-96202 | johannes.schrauth(at)stadt-kitzingen.de