Anliegen A-Z: Fischerei

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Die Stadt Kitzingen ist ausschließlich für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen zuständig.

Wenn Sie in Kitzingen den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und eine Angelkarte (nicht bei der Stadt Kitzingen erhältlich) bei sich führen und diese auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Beantragung Fischerreischein

Den Fischereischein können Sie bei der Stadt Kitzingen, Ordnungsamt, beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Jugendfischereischein

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. 
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Fischerprüfung

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bitte vorher erfragen) anerkannt.

Gebühren

  • 5-Jahres-Fischereischein 
    Gültigkeit: 5 Jahre Kosten: 75,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit 
    Gültigkeit: lebenslang 
    Kosten: abhängig vom Alter des Antragstellers (z. B. 14 Jahre=335,00 € / 38 Jahre=227,00 € / 68 Jahre=35,00 €) 
    INFO: Der Fischereischein auf Lebenszeit darf erst ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden!
  • Jugendfischereischein (ab 10 Jahre) 
    Gültigkeit: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 
    Kosten: abhängig vom Alter des Kindes (max. 15,00 €) 
    zusätzliche Unterlagen: Einverständniserklärung der Eltern 
    INFO: Das Kind darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln! Eine Fischereiprüfung ist noch nicht erforderlich.
  • Jahresfischereischein (nur für Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland) Gültigkeit: in einem Kalenderjahr können 3 Monate ausgesucht werden, in denen gefischt werden darf 
    Kosten: 22,50 € INFO: Es ist keine Fischereiprüfung erforderlich

WICHTIG: Um im Main angeln zu dürfen, ist eine Angelkarte erforderlich! 
Diese kann bei Fisherman's Partner erworben werden (Kontakt siehe unten).

Ausgabestellen

Jahreskarten

Familie Leipold | 97318 Kitzingen-Etwashausen
angelkarten-leipold(at)freenet.de

Tages- und Monatskarten
Bernds-Anglershop, Marktbreiter Str. 49, 97342 Marktsteft, Tel. 09332 / 5929334
info@bernds-anglershop.com 

Benötigte Unterlagen

  • 1 Passbild 
  • 1 Prüfungszeugnis
  • 1 alter Fischereischein, soweit vorhanden
  • evtl. eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
  • Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)
  • Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

Ihr Kontakt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Frank Winterstein
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

09321/20-3000
09321/ 20-93000
sicherheit(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr