Anliegen A-Z: Friedhöfe
Die Stadt Kitzingen unterhält zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung folgende Bestattungseinrichtungen:
- Alter Friedhof mit Leichenhalle (Friedrich-Ebert-Straße 2)
- Neuer Friedhof mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sektionsraum (Buchbrunner Straße 61)
- Friedhof Etwashausen mit Leichenhalle (Schwarzacher Straße)
- Friedhof Hoheim mit Leichenhalle (Ziegelbergstraße 36)
- Friedhof Hohenfeld (Felsenkellerweg)
- Friedhof Repperndorf (Westheimer Straße 20)
Die Verwaltung und Beaufsichtigung der o.g. Friedhöfe obliegt der Stadt. Der Friedhof in Sickershausen (Friedhofweg 1) wird von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Sickershausen verwaltet.
Öffnungszeiten der Friedhöfe
Oktober bis Februar 07.00 bis 18.00 Uhr
März bis September 07.00 bis 21.00 Uhr
Termine für Bestattungen
Die Termine für Bestattungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen in den städtischen Friedhöfen werden ausschließlich von der Stadt Kitzingen - in Absprache mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen und der Kirche - festgelegt.
Grundsätzlich gelten folgende Termine:
Montag – Freitag 13.15 und 14.15 Uhr
(Ausnahmen kann die Stadt in besonderen Fällen zulassen.)
Ruhefristen
bei Erdbestattungen:
Bei Erwachsenen und bei Kindern über 7 Jahren beträgt die Ruhefrist:
- im Neuen Friedhof 15 Jahre
- im Hoheimer Friedhof 30 Jahre
- in Abt. I Alter Friedhof 30 Jahre
- in allen übrigen Friedhöfen 20 Jahre
Bei Kindern unter 7 Jahren beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.
bei Urnenbeisetzungen:
Bei Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.
Auskünfte
- aus der Grabkartei über Belegung der Grabstätten, Laufzeit, Grabberechtigte
- über Friedhofsgebührenbescheide
- über die Lage von Gräbern anhand von Friedhofsplänen
- aus der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung
- Friedhofs- und Bestattungssatzung ( 0,2 MB)
- Friedhofsgebührensatzung (0,2 MB)
...können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
Weitere Bestattungsmöglichkeiten
Die Stadt Kitzingen stellt weitere Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung, in Form von Urnenbeisetzungen
- auf Friedwiesen
- im Stelengarten im Neuen Friedhof
- an Bäumen im Neuen Friedhof
- in Urnengärten im Alten Friedhof
- in Urnenanlagen im Neuen Friedhof
- im Urnenhain im Alten Friedhof
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gebühren
Die Stadt Kitzingen erhebt für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen in den Friedhöfen Gebühren nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung (0,2 MB).
Es werden Gebühren erhoben für:
- Grabgebühren (Erwerb/Verlängerung)
- Leichenhausgebühren
- Gebühren für Arbeitsleistungen (Öffnen und Schließen von Gräbern)
- Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen
- Grabmalgenehmigungen
- sonstige Gebühren
Auskunft über die Höhe der Gebühren erteilt die Friedhofsverwaltung.
Christina Thiele - Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3202 | Fax: 09321/20-93299
| christina.thiele(at)stadt-kitzingen.de
Sabine Schreiber - Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299
| sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de
Uwe Plomitzer - Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de
Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
Altbau, Ebene 4
standesamt(at)stadt-kitzingen.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr