Anliegen A-Z: Friedhöfe

Die Stadt Kitzingen unterhält zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung folgende Bestattungseinrichtungen:

  • Alter Friedhof mit Leichenhalle (Friedrich-Ebert-Straße 2)
  • Neuer Friedhof mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sektionsraum (Buchbrunner Straße 61)
  • Friedhof Etwashausen mit Leichenhalle (Schwarzacher Straße)
  • Friedhof Hoheim mit Leichenhalle (Ziegelbergstraße 36)
  • Friedhof Hohenfeld (Felsenkellerweg)
  • Friedhof Repperndorf (Westheimer Straße 20)

Die Verwaltung und Beaufsichtigung der o.g. Friedhöfe obliegt der Stadt. Der Friedhof in Sickershausen (Friedhofweg 1) wird von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Sickershausen verwaltet.

Öffnungszeiten der Friedhöfe

Oktober bis Februar 07.00 bis 18.00 Uhr

März bis September 07.00 bis 21.00 Uhr 

Termine für Bestattungen

Die Termine für Bestattungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen in den städtischen Friedhöfen werden ausschließlich von der Stadt Kitzingen - in Absprache mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen und der Kirche - festgelegt. 

Grundsätzlich gelten folgende Termine:

Montag – Freitag 13.15 und 14.15 Uhr

(Ausnahmen kann die Stadt in besonderen Fällen zulassen.)

Ruhefristen

bei Erdbestattungen:
Bei Erwachsenen und bei Kindern über 7 Jahren beträgt die Ruhefrist:

  • im Neuen Friedhof 15 Jahre
  • im Hoheimer Friedhof 30 Jahre
  • in Abt. I Alter Friedhof 30 Jahre
  • in allen übrigen Friedhöfen 20 Jahre

Bei Kindern unter 7 Jahren beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.

bei Urnenbeisetzungen:
Bei Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.

Auskünfte

...können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.

Weitere Bestattungsmöglichkeiten

Die Stadt Kitzingen stellt weitere Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung, in Form von Urnenbeisetzungen

  • auf Friedwiesen
  • im Stelengarten im Neuen Friedhof
  • an Bäumen im Neuen Friedhof
  • in Urnengärten im Alten Friedhof
  • in Urnenanlagen im Neuen Friedhof
  • im Urnenhain im Alten Friedhof

 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Gebühren

Die Stadt Kitzingen erhebt für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen in den Friedhöfen Gebühren nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung (0,2 MB)

Es werden Gebühren erhoben für:

  • Grabgebühren (Erwerb/Verlängerung)
  • Leichenhausgebühren
  • Gebühren für Arbeitsleistungen (Öffnen und Schließen von Gräbern)
  • Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen
  • Grabmalgenehmigungen
  • sonstige Gebühren

Auskunft über die Höhe der Gebühren erteilt die Friedhofsverwaltung.

Sabine Schreiber  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299 | sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de

Uwe Plomitzer  -  Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de

Friedhofsverwaltung

Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 4


standesamt(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr