Aktuelle Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Etwashausen
hier: LV 42 Brandmeldeanlage
Ausführungszeitpunkt: 32. KW 2025 – 47. KW 2026
Submission: 27.05.2025, 14:00 Uhr
Art und Umfang der Leistungen:
Ausgeschrieben werden:
- 1 Stück Brandmeldezentrale im Brandschutzgehäuse
- 1 Stück Übertragungseinrichtung (Störungsweiterleitung)
- 1 Stück Feuerwehrinformationszentrale mit FAT und FBF
- ca. 36 Stück Mehrfachsensormelder
- ca. 87 Stück Mehrfachsensormelder mit Akustik
- ca. 7 Stück Handfeuermelder Hausalarm
- ca. 12 Stück Relaismodul
- ca. 2 Stück Eingangsmodul
- ca. 1.500 m Schwachstrom-/Steuerleitungen
Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6203.
Kitzingen, 15.04.2025
STADT KITZINGEN
Bekanntmachungen
Bürgerversammlung für den Ortsteil Sickershausen
Am Montag, den 02.06.2025 findet um 19.00 Uhr in der Sickerhalle eine Bürgerversammlung für Sickershausen statt.
Im Vorfeld erfolgt um 18.00 Uhr eine Begehung des Ortsteils. Treffpunkt ist das Kriegerdenkmal.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1. Rundgang durch Sickershausen
2. Bürgerversammlung in der Festhalle an der Sicker
2.1 Themen aus der Stadtverwaltung
2.2 Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger
Fragen oder Anregungen richten Sie bitte bis 14.05.2025 an veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de.
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Bürgerversammlung für den Ortsteil Hohenfeld
Am Montag, den 26.05.2025 findet um 19.00 Uhr im Sportheim des TSV Hohenfeld 1911 e.V.
eine Bürgerversammlung für Hohenfeld statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1. Rundgang durch Hohenfeld
2. Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung
3. Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger
Im Vorfeld erfolgt um 18.00 Uhr eine Begehung des Ortsteils. Treffpunkt ist das Gasthaus „Rotes Roß“.
Themen für die Bürgerversammlung oder Anlaufstellen für den Rundgang können bis Sonntag, 11.05.2025 postalisch oder per E-Mail an veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de mitgeteilt werden.
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Beeinträchtigung durch in den öffentlichen Verkehrsraum wachsende Hecken, Bäume und Sträucher
Mit Beginn der Vegetationszeit ist damit zu rechnen, dass z.B. Bäume, Sträucher oder Hecken von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Benutzbarkeit der Straßen und Gehwege dadurch stark beeinträchtigt werden kann.
Der Überhang kann Straßenlampen und Lichtsignalanlagen, aber auch Verkehrs- und Straßennamensschilder verdecken, so dass der Bewuchs Gefährdungen verursachen kann. Auch ein seitlicher Bewuchs in die Gehwege kann nicht hingenommen werden, da dieser den öffentlichen Verkehrsraum einengt und Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Insbesondere behinderte Mitbürger und Personen mit Kinderwagen werden durch Überhang belästigt und gefährdet.
Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, Äste und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung möglicher zivil- und strafrechtlicher Haftungsfolgen unverzüglich zu beseitigen bzw. zurückzuschneiden.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein freies Lichtraumprofil von 4,50 m über Straßen bzw. 2,50 m über Gehwegen gewährleistet ist, wobei auch das Tieferhängen von Ästen nach Regen- und Schneefällen berücksichtigt werden sollte.
Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Kitzingen, 02.04.2025
STADT KITZINGEN
gez.
Güntner
Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. und 2. Meldedatenüber-
mittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.ä.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familien-
Name, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Adressbuchverlage
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.
Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-
Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Kitzingen, 26.02.2024
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Alamierung der Feuerwehren
Hier: Probetermine für 2025
Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
Im Jahr 2025 sind folgende überörtliche 6 Probetermine an folgenden Terminen vorgesehen:
- Samstag, 18.01.2025
- Samstag, 22.03.2025
- Samstag, 17.05.2025
- Samstag, 19.07.2025
- Samstag, 20.09.2025
- Samstag, 15.11.2025
Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).
Kitzingen, 17.12.2024
STADT KITZINGEN
gez.
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Verpachtung von städtischen Gärten
Im Stadtgebiet Kitzingens bestehen folgende Gartenanlagen:
- Hindenburgring Nord (6 Parzellen)
- Siedlung, Nähe Fischteiche, (4 Parzellen)
- Ortsteil Repperndorf (13 Parzellen)
Die Gartenparzellen werden im Wege eines Pachtvertrages überlassen. Im Regelfall haben die einzelnen Parzellen eine Größe von ca. 150 m² - 200 m², die Vergabe erfolgt grundsätzlich an Einwohner Kitzingens anhand einer Bewerberliste. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Neben diesem Angebot gibt es die sog. Integrationsgärten im ehemaligen Gartenschaugelände, die Beete für eigenen Obst- und Gemüseanbau haben eine Größe von ca. 12 m².
Für weitere Auskünfte zu den Gartenanlagen und Ihre Interessenbekundung (Aufnahme in die Bewerberliste) wenden Sie sich bitte direkt an die Liegenschaftsverwaltung, telefonisch unter Rufnummer 09321/20-2303 oder per E-Mail unter liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de. Für die Integrationsgärten ist Frau Bürgermeisterin Glos Ansprechpartnerin, E-Mail: stadtrat.glos(at)stadt-kitzingen.de.