Aktuelle Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Altstadt Bleichwasen, Stadt Kitzingen; „Neugestaltung der Entlastungsparkplätze für die Altstadt“ Straßenbauarbeiten, Pflanzarbeiten

Ausführungszeitpunkt:              09.02.2026 – 27.11.2026

Submission:                             27.11.2025, 14.00 Uhr

 

Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 30.10. – 27.11.2025 unter www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.

Art und Umfang der Leistungen werden im Bayer. Staatsanzeiger am Donnerstag, den 30.10.2025, im Internet unter (www.staatsanzeiger-eservices.de) veröffentlicht.

 

Art und Umfang der Leistungen:

Kanalbaumaßnahmen

Herstellung Auslaufbauwerk RRB inkl. Anschlussleitung in den Bimbach

 

Fertigteilstützmauern (5 Bauwerke) / Geländer und Zäune

ca. 180,00 m Stahlbeton-FT-Winkelelemente, Elementstärke: 12cm, Bauhöhe: 80cm

ca. 180,00 m Doppelstabmattenzaun, Zaunhöhe:1,50m, inkl. 3x Zweiflügliges Tor

 

Straßen und Parkplätze

ca. 1.255 m³ Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung

ca. 1.000 m³ Abtrag von best. FS-Schichten und Zwischenlagerung

ca. 2.975 m³ Boden lösen auf Zwischenlager

ca. 8.000 m² Bodenverbesserung mit Kalk/Zement

ca. 1.690 m³ Frostschutzschichten für Straßen, Parkplätze und Gehwege

ca.    770 m³ Schottertragschicht für Parkflächen

ca.    625 m³ Vegetationsschicht (Schotter-Oberboden-Gemisch) für Parkflächen

ca. 2.925 m² Asphalttragschicht AC 32 TN, 14 cm in Fahrbahnen

ca. 2.925 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DN, 4 cm in Fahrbahnen

ca. 1.170 m  Beton-Hochborde 150 x 300

ca.    386 m  Beton-Tiefborde 100 x 300, Rundborde 150 x 220, Absenksteine von HB auf RB

ca. 1.259 m  1- Zeiler aus Betonpflasterstein 160/160/140mm

ca.      42 m  2- Zeiler aus Betonpflasterstein 160/160/140mm, Homburger Kante (Höhensprung 2cm)

ca.    800 m² Betonpflaster in Gehwegen und Grundstückszufahrten, Steindicke 100mm

ca. 2.550 m² Lastenverteilendes Kunststoffgitter vorbegrünt bzw. mit Pflasterfüllsteinen

ca.    675 m³ Boden aus Zwischenlager einbauen

 

Versorgungsleitungen für die Stadt Kitzingen

ca.    665 m  Verlegung von bauseitigen Kabelschutzrohren DN 100

 

Landschafts- und Pflanzarbeiten

ca.    250 m³ Oberbodenandeckung

ca.      95 St. Einzelgehölze liefern und pflanzen

ca.      95 St. Gehölze/Sträucher liefern und pflanzen

ca. 1.200 m³ Baumsubstrat liefern und einbringen

 

Kitzingen, 30.10.2025

STADT KITZINGEN

 

Europaweite Ausschreibung nach VgV – EU – Offenes Verfahren

Entsorgung Sedimentschlamm RRB; Entschlammung RRB 101, 111 und Entsorgung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Entschlammung der Regenrückhaltebecken RRB 101 und RRB 111 im Gewerbegebiet (GE) „conneKT“ sowie Abtransport und die Entsorgung der entwässerten Sedimente.

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=318049

 

Die Angebotsfrist endet am 02.12.2025 um 11 Uhr.

 

 

Kitzingen, 30.10.2025

STADT KITZINGEN

Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren

Erweiterung Kindergarten Etwashausen | hier: LV 16 Schreinerarbeiten Möbel

Submission:                      18.11.2025, 10:00 Uhr

Ausführungszeitpunkt:  02.03.2026 bis 07.08.2026

Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 10.10.2025 – 18.11.2025 unter

www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.

 

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:

  • 45 Schrankelemente
  • 4 Garderoben
  • 600 m² Wandlamperie
  • 21 Blockstufen
  • 8 Sanitärtrennwände

 

Interessenbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Tiefbau, Tel. 09321/20-6303.

 

Kitzingen, 10.10.2025

STADT KITZINGEN

Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren

Erweiterung Kindergarten Etwashausen | hier: LV 15 Schlosserarbeiten

Submission:                      18.11.2025, 11:00 Uhr

Ausführungszeitpunkt:  23.03.2026 bis 31.07.2026

Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 10.10.2025 – 18.11.2025 unter

www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.

 

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:

  • 70 lfm Treppen- und Steggeländer
  • 100 lfm Handläufe
  • 60 m² Drahtseilnetz als Absturzsicherung
  • 1 Briefkastenstele
  • 10 Schaukelkonsolen

 

Interessenbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Tiefbau, Tel. 09321/20-6303.

 

Kitzingen, 10.10.2025

STADT KITZINGEN

Bekanntmachungen

Bauplatzvergabe Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“

Im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ steht ein stadteigener Bauplatz zum Verkauf:

       Frida von Soden-Str. 19, 532 m², Gesamtkaufpreis: 170.846,84 €

Lageplan herunterladen

 

Der Kaufpreis beträgt 300,00 €/m². Darin enthalten sind

  • der Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße,
  • der Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerung einschließlich Grundstücksanschlusskosten in Höhe von 2,00 €/m² Grundstücksfläche.
  • der Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerung einschließlich Grundstücksanschlusskosten in Höhe von 12,00 €/m² anrechenbarer Geschossfläche, wobei ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche angesetzt wird. Hier wird eine spätere Abrechnung nach der tatsächlichen Geschossfläche erfolgen, die zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung führen kann.
  • der Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

 

Hinzu kommen die Kosten für die Hausanschlüsse (Strom, Erdgas, Trinkwasser, Kanal), diese belaufen sich auf ca. 11.250 €.

Bei einem Erwerb besteht die grundsätzliche Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen und innerhalb von weiteren zwei Jahren dieses im Wesentlichen fertiggestellt zu haben. Die Stadt Kitzingen behält sich ein Wiederkaufsrecht vor.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Grundstücks aus dem Eigentum der Stadt Kitzingen besteht nicht. Entschädigungsansprüche für evtl. angefallene Planungskosten, Auslagen etc. können nicht geltend gemacht werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und das Grundstück für den Eigenbedarf erwerben. Der Antragsteller wird bzw. die Antragsteller werden Käufer des jeweiligen Bauplatzes. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit, Auslandsaufenthalt) kann eine Vollmacht ausgestellt werden, diese ist der Bewerbung beizufügen. Es wird jeweils nur eine Bewerbung je Bewerber berücksichtigt. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.

Anträge von Personen, die im fremden Auftrag handeln, oder Unternehmen, wie z.B. Bauträger, Immobilienmakler, etc. finden keine Berücksichtigung.

 

Der Bewerber hat in geeigneter Weise (z.B. Bankbestätigung) nachzuweisen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann, andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Nach Aufforderung der Stadt ist der notarielle Kaufvertrag zeitnah abzuschließen. Die Stadt Kitzingen behält sich vor, ihre Zusage zurückzuziehen, wenn dies nach angemessener Fristsetzung nicht erfolgt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 89 – „Südlicher Hammerstielweg“ ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.stadt-kitzingen.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/bebauungsplaene

Bewerbungen können in Papierform oder per E-Mail bei der Stadt Kitzingen abgegeben werden. Der Finanzierungsnachweis ist beizufügen, er darf auch nachgereicht werden.

Wir stellen für diesen Zweck ein Bewerbungsformular bereit, es kann unten abgerufen werden. Die Bewerbung darf auch ohne Verwendung des vorgenannten Formulars erfolgen, bitte geben Sie neben Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtstag, Familienstand) sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Rufnummern) auch an, wieso Sie einen Bauplatz erwerben wollen. Auch möchten wir eine Angabe über evtl. vorhandene Kinder.

Bewerbungsformular herunterladen

 

Anschrift: Stadt Kitzingen, Liegenschaftsverwaltung, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen

E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de

 

Ansprechpartner bei Fragen

 

zur Bebauung (nur per E-Mail):

Sachgebiet Bauordnung:

          E-Mail: bauordnung(at)stadt-kitzingen.de

          Sachgebiet Stadtplanung:

          E-Mail: stadtplanung(at)stadt-kitzingen.de

Durchforstung, Holzverkauf & Versteigerung

Durchforstung
Im Rahmen der Durchforstungen in den städtischen Waldabteilungen ab Mitte November 2025 werden waldbauliche Pflegemaßnahmen durchgeführt. Durch die Trockenheit der vergangenen Jahre kommt es vermehrt zu abgestorbenen, schwachen und fehlgewachsenen Bäumen, die zur Stabilität des vorhandenen Baumbestandes entnommen werden müssen. Für die Fällarbeiten müssen Wege gesperrt werden und es kommt verstärkt zu Behinderungen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Wegsperrungen unbedingt zu beachten, da Lebensgefahr besteht. Für Spaziergänger sind die Forstwege in der Zeit der Durchforstungen nur mit Einschränkungen nutzbar. Die Stadt Kitzingen bittet um Verständnis für entstehende Beeinträchtigungen.

 

Holzverkauf
Die jährliche Verlosung von Kronenholz wird aufgrund von Personalmangel dieses Jahr nicht in gewohnter Weise stattfinden können. In den nächsten Wochen werden wir Sie über unsere Webseite www.stadt-kitzingen.de genauer informieren. Für Rückfragen diesbezüglich erreichen Sie die Liegenschaftsverwaltung wie folgt:

Herr Mario Schmer, E-Mail: mario.schmer(at)stadt-kitzingen.de oder liegenschaften@stadt-kitzingen.de; Tel. 09321/20-2305

 

Versteigerung von Polterholz
Ob eine Onlineversteigerung von Polterholz im Frühjahr 2026 stattfinden kann ist derzeit noch ungewiss. Auch hier werden wir Sie zu gegebener Zeit auf unserer Webseite informieren.

Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG)

Die Aufgaben des Standesamtes der VGem Kitzingen werden mit Wirkung vom 01.01.2026 auf das Standesamt der Großen Kreisstadt Kitzingen übertragen. Das Landratsamt Kitzingen hat mit Bescheid vom 08.10.2025 der „großen Übertragung“ zugestimmt. Die zur Aufgabenübertragung geschlossene Vereinbarung liegt im Rathaus (Zimmer 2.1) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

 

Stadt Kitzingen

15.10.2025

 

gez.

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister

Verkauf des ehemaligen Rathauses Anwesen Alte Reichsstr. 52 im Stadtteil Repperndorf

Die Stadt Kitzingen beabsichtigt, die städtische Immobilie „Alte Reichsstr. 52“ (Fl.-Nr. 4, 237 m², Gemarkung Repperndorf) sowie einem Miteigentumsanteil zu 1/3 am angrenzenden Innenhof (Fl.-Nr. 4/2, 396 m²) zu veräußern. Das Gebäude wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und war einst ein Teil einer dort befindlichen Brauerei. Später wurde die Immobilie für viele Jahre als Rathaus und Feuerwehrgerätehaus der bis 1977 eigenständigen Gemeinde Repperndorf genutzt. Besichtigungstermine werden angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bewerbungen können bis 15.12.2025 schriftlich in Papierform oder per E-Mail bei der Stadt Kitzingen, Liegenschaftsverwaltung, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen,
E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de, abgegeben werden.

Die Information nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Gebäude Alte Reichsstraße 52 in Repperndorf
 

Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz

Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. und 2. Meldedatenüber-

mittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.

Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.ä.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familien-

Name, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

 

Adressbuchverlage

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.

 

Alters- und Ehejubiläen

Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.

 

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-

Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.

 

Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

 

Kitzingen, 26.02.2024

STADT KITZINGEN

Stefan Güntner

Oberbürgermeister

Alamierung der Feuerwehren

Hier: Probetermine für 2025

Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

Im Jahr 2025 sind folgende überörtliche 6 Probetermine an folgenden Terminen vorgesehen:

  • Samstag, 18.01.2025
  • Samstag, 22.03.2025
  • Samstag, 17.05.2025
  • Samstag, 19.07.2025
  • Samstag, 20.09.2025
  • Samstag, 15.11.2025

 

Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abge­schlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).

 

Kitzingen, 17.12.2024

STADT KITZINGEN

 

gez.

Stefan Güntner

Oberbürgermeister