Aktuelle Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 241 Außenanlage

Ausführungszeitpunkt: 36. KW 2024 - 45. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 14:30 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

  • 85 m² Alte Gehwegeflächen ausbauen
  • 85 m² Pflasterbeläge entsorgen
  • 3 m³ Abbruch Fundamente
  • 3 m³ Abbruch Mauer Bestand
  • 160 m² Gelände nach Angabe abtragen für Rasenflächen
  • 25 m³ Gelände auffüllen und verdichten
  • 160 m² Mutterboden liefern und einbauen
  • 31 m³ Asphalt entsorgen
  • 210 m² Erstellung der Asphalttragschicht aus AC 32 TN, d=10 cm
  • 210 m² Erstellung der Asphaltdeckschicht aus AC 8 DS, d = 4cm
  • 5 m² PE-Noppenbahn als Grundmauerschutz einbauen
  • 50 m Kantensteine, 1.000 x 250 x 50 mm
  • 25 m² Pflastersteine, Versickerungsfähig
  • 15 m³ Beton Fundamente C35/45 XC3

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 240 Zaunanlage

Ausführungszeitpunkt: 46. KW 2024 - 47. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 14:00 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

  • 60 m Gitterzaun, 1,60 m hoch, feuerverzinkt
  • 20 m Zulage Kürzen von Gittermatten
  • 2 St. zweiflügeliges Drehtor
  • 1 St. Drehtor

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 112 Restaurierung der Eingangstür

Ausführungszeitpunkt: 46. KW 2024 - 48. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 11:30 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

Altbau:

  • 1,00 psch Restaurierung an der Türanlage - Haupteingang 1.350 x 2.700
  • 1,00 psch Verleistung der Haustür – außen

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 170 Bodenbelagsarbeiten

Ausführungszeitpunkt: 39. KW 2024 - 41. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 11:00 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

Altbau

  • 210,00 m² Estrich abschleifen
  • 50,00 m² Spachtelmassen + Kleberschichten abfräsen
  • 210,00 m² Grundierung vor Ausgleichsspachtelung
  • 210,00 m² Ausgleichsspachtelung
  • 210,00 m² Linoleum 2,5 mm
  • 190,00 m Hartkernsockelleiste, HDF-Kern, 60/11 mm

 

Neubau

  • 10,00 St. Trittstufe, anfertigen, liefern und montieren
  • 10,00 St. Stellstufe, anfertigen, liefern und montieren
  • 30,00 m Linoleum Lieferung für Treppenauftritte
  • 30,00 m Linoleum Lieferung für Stellstufen

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 160 Malerarbeiten

Ausführungszeitpunkt: 43. KW 2024 - 45. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 10:30 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

Altbau

  • 165,00 m² Verunreinigungen durch Altanstriche entfernen
  • 650,00 m² Background Vlies
  • 650,00 m² Grundanstrich / Tiefgrund
  • 200,00 m Leibungen an Öffnungen und Nischen wie vor beschrieben behandeln
  • 650,00 m² Dispersionsanstrich
  • 650,00 m² Zulage für mittel getönte Ausführung
  • 650,00 m² Zulage für satt getönte Ausführung
  • 130,00 m² Dispersionsanstrich - gelochte Gipsplattendecken
  • 110,00 m² Dispersionsanstrich - ungelochte Gipsplattendecken

 

Neubau

  • 260,00 m² Background Vlies
  • 310,00 m² Grundanstrich / Tiefgrund
  • 310,00 m² Dispersionsanstrich
  • 80,00 m² Dispersionsanstrich - ungelochte Gipsplattendecken

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung Kindergarten Hohenfeld

Hier: LV 113 WC-Trennwände

Ausführungszeitpunkt: 39. KW 2024 - 46. KW 2024 

Submission: 16.05.2024, 10:00 Uhr

 

Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.

Altbau:

  • 1,00 St. Trennwandsystem 155 x 120 cm

 

Neubau:

  • 1,00 St. Trennwandsystem 210 x 160 cm
  • 1,00 St. Waschtischplatte 50 x 200 cm

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/206204.

 

 

Kitzingen,17.04.2024

STADT KITZINGEN

Bekanntmachungen

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir erinnern an die Vierteljahresraten der

Grund- und Gewerbesteuer,

die am 15. Mai 2024 zur Zahlung fällig werden.

Bitte denken Sie daran, dass nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist für alle rückständigen Steuerbeträge, Säumniszuschläge berechnet werden können.

Zur Vermeidung dieser Säumniszuschläge und der Mahnung zusätzlich anfallenden Mahngebühren wird gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten.

 

Kitzingen, 04.04.2024

 

STADT KITZINGEN
Stefan Güntner, Oberbürgermeister

Bekanntgabe Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Gemeinde Biebelried

Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Biebelried 4 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen

vom 29.04.2024 mit 13.05.2024

im Rathaus der Stadt Kitzingen

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.

 

Hinweis:

Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.

Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können inner­halb von vier Monaten ab dem 02.04.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerun­gen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php).

 

Würzburg, den 25.03.2024

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

 

gez. Martin Segi-Diehm

Bürgerversammlung für den Stadtteil Etwashausen

Am Montag, den 06.05.2024 findet um 19.00 Uhr in der Kantine der Firma Fehrer eine Bürgerversammlung für den Stadtteil Etwashausen statt.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

1. Rundgang durch Etwashausen

2.  Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung

3. Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus Etwashasuen

Im Vorfeld erfolgt um 18.00 Uhr eine Begehung des Stadtteils. Treffpunkt ist die Bushaltestelle Heinrich-Fehrer-Straße in Etwashausen.

Themen für die Bürgerversammlung oder Anlaufstellen für den Rundgang können Sie bis Sonntag, 21.04.2024 an Tel.: 09321 20-1006 oder E-Mail: veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de mitgeteilt werden.

 

Kitzingen, 26. März 2024
STADT KITZINGEN

 

Stefan Güntner
Oberbürgermeister

Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. und 2. Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.

Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.ä.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familien-Name, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

 

Adressbuchverlage

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.

 

Alters- und Ehejubiläen

Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.

 

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.

 

Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

 

Kitzingen, 29.02.2024

STADT KITZINGEN

 

Stefan Güntner
Oberbürgermeister

Verpachtung von städtischen Gärten

Im Stadtgebiet Kitzingens bestehen folgende Gartenanlagen:

  • Hindenburgring Nord (6 Parzellen)
  • Siedlung, Nähe Fischteiche, (4 Parzellen)
  • Ortsteil Repperndorf (13 Parzellen)

 

Die Gartenparzellen werden im Wege eines Pachtvertrages überlassen. Im Regelfall haben die einzelnen Parzellen eine Größe von ca. 150 m² - 200 m², die Vergabe erfolgt grundsätzlich an Einwohner Kitzingens anhand einer Bewerberliste. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Neben diesem Angebot gibt es die sog. Integrationsgärten im ehemaligen Gartenschaugelände, die Beete für eigenen Obst- und Gemüseanbau haben eine Größe von ca. 12 m².

Für weitere Auskünfte zu den Gartenanlagen und Ihre Interessenbekundung (Aufnahme in die Bewerberliste) wenden Sie sich bitte direkt an die Liegenschaftsverwaltung, telefonisch unter Rufnummer 09321/20-2303 oder per E-Mail unter liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de. Für die Integrationsgärten ist Frau Bürgermeisterin Glos Ansprechpartnerin, E-Mail: stadtrat.glos(at)stadt-kitzingen.de.